Indecon Consulting

Anreizregulierung (Incentive Regulation)

Unsicherheit im Vorfeld der Anreizregulierung

Ab Januar 2009 wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) Erlösobergrenzen für Verteilnetzbetreiber festsetzen und somit auch indirekt die Höhe der Netznutzungsentgelte regulieren. Bis 2013 werden sich die Erlösobergrenzen aus den Ergebnissen der ersten bzw. zweiten Entgeltgenehmigungsrunde sowie aus sektor- und unternehmensspezifischen Faktoren bestimmen. Diese wiederum hängen von Effizienzwerten der Unternehmen ab, welche die BNetzA in einem bundesweiten Vergleichsverfahren ermitteln wird. Bis zur Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse ist dabei absolut unklar:

  • Wie ein das Unternehmen im Effizienzvergleich eingestuft wird;
  • Welchen Kürzungen daraus ab 2009 für Erlöse und Netznutzungsentgelte ac 2009 folgen; und
  • Wie die Wirtschaftlichkeit von Investitionen ab 2009 beurteilt werden kann.

Kleinere Netzbetreiber mit weniger als 30.000 Stromkunden und/oder weniger als 15.000 Gaskunden haben zudem die Möglichkeit an einem vereinfachten Verfahren teilzunehmen, in dem Unternehmen nach pauschalen Vorgaben behandelt werden. Während die Teilnahme an diesem Verfahren bis zum 15.12.2007 beantragt werden muss, kann ohne die Ergebnisse des Effizienzvergleichs unmöglich beurteilt werden ob sich ein Unternehmen dadurch tatsächlich besser stellen wird.  In der Konsequenz haben Unternehmen keine sichere Planungsgrundlage!

Lesen Sie hier wie indecon consulting Stromnetzbetreiber mit einem innovativen Beratungsangebot bei der Vorbereitung zur Anreizregulierung unterstützt!

Anreizregulierung (Incentive Regulation)